INFINCO Trust Line D&O
D&O-Versicherung für Stiftungsvorstände
Für Vorstände gilt: wer bei Ausübung seiner Tätigkeit eine Pflichtverletzung begeht, haftet gegenüber der Stiftung persönlich, unbegrenzt und mit seinem Privatvermögen. Die spezielle D&O-Versicherung für Stiftungen sichert beide gegen ungerechtfertigte und gerechtfertigte Haftungsansprüche wie Schadenersatz- oder Regressansprüche ab.
INFINCO hat mit dem Verband Österreichischer Privatstiftungen (VÖP) ein weitreichendes Versicherungskonzept erarbeitet, das der strengen Haftung von Organen von Privatstiftungen inhaltlich Rechnung trägt. VÖP-Mitglieder profitieren zusätzlich von Sonderkonditionen. Im Gegensatz zu herkömmlichen Versicherungsprodukten verzichten wir komplett auf marktübliche Ausschlüsse. Die Police kann wahlweise Organ der Privatstiftung oder von der Privatstiftung selbst für deren Organe abgeschlossen werden.
Gut beraten. Besser versichert. INFINCO.
Produkthighlights
- Weit gefasster versicherter Personenkreis: anpassbar an individuelle Bedürfnisse des Versicherungsnehmers
- Zeitlich unverfallbare und unbegrenzte Nachmeldefrist
- Kosten bei Reputationsschäden
- Vorbeugende Rechtskosten ohne Sublimit
- Forensische Dienstleistungen
- Interne Untersuchungen Kündigungsverzicht des Versicherers im Schadensfall
- Kündigungsverzicht des Versicherers im Falle einer Insolvenz
- Retirement Cover – zusätzliche Versicherungssumme für jedes ausgeschiedene Organ – falls Versicherungssumme verbraucht
- Update-Klausel – Änderungen der Bedingungen in der Zukunft gelten automatisch als versichert
Versicherungsumfang
- Sehr weit gefasste Deckung
- Möglichkeit der Unecht-2-fach-Maximierung der Versicherungssumme ?
- Mitversicherung öffentlich rechtlicher Ansprüche – Versicherungsschutz auch für Ansprüche nach BAO, ASVG oder GSVG ?
- Mitversicherung der Update Klausel –positive Änderungen der Bedingungen in Zukunft gelten automatisch auch für bestehende Verträge ?
- Kosten bei Reputationsschäden ?
- Vorbeugende Rechtskosten ohne Sublimit ?
- Wiederauffüllung der Versicherungssumme ?
- Kündigungsverzicht des Versicherers im Schadensfall ?
- Kündigungsverzicht des Versicherers im Falle einer Insolvenz ?
- Retirement Cover – zusätzliche Versicherungssumme für jedes ausgeschiedene Organ – falls Versicherungssumme verbraucht
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