Liebe Partnerbroker!
In unserem Cyber-Spotlight vom Januar haben wir Sie bereits darauf hingewiesen, dass aufgrund der Dynamik im Segment Cyberversicherung Änderungen auf uns zukommen.
Deshalb war es notwendig unser Cyber-Antragsmodell INFINCO MARKEL Pro Cyber prämienmäßig geringfügig anzupassen – die entsprechenden Änderungen wurden auch bereits im Calculator Cyber Dienstleister bereits vorgenommen.
Wir bitten Sie deshalb ab sofort nur noch das aktuelle Antragsmodell, welches Sie unter dem untenstehenden Link herunterladen können, zu verwenden:
Bitte verwenden Sie im interaktiven Antragsmodell den Acrobat Reader zur Anzeige und Berechnung – die fehlerfreie Funktion in anderen PDF-Programmen kann leider nicht gewährleitet werden.
Sehr positiv zu vermerken ist, dass Ihnen weiterhin alle Klauseln unseres sehr weites Besonderen Bedingungswerkes INFINCO MARKEL PRO CYBER uneingeschränkt zur Verfügung stehen und Sie haben nach wie vor mit 7 Risikofragen die Möglichkeit, Ihre Kunden schnell und unkompliziert abzusichern:
• Mitversicherung von Vertrauensschäden (Social Engineering)
• Umfangreiche Berufsbilddeckungen
• Mitversicherung von Cloud-Dienstleistern
• nach wie vor ein erstklassiges Preis-Leistungsverhältnis
Unsere Produkte
D&O
Für Unternehmen, Stiftungen, Vereine, einzelne Personen & D&O mit Strafrechtschutz
CYBER
Für Dienstleister & Gewerbe, Versicherungs-Vermitttler, Produktions-Unternehmen etc.
SPEZIAL STRAF-RECHTSSCHUTZ
Strafrechtsschutz, Manager-Rechtsschutz, Steuerberater & Wirtschaftsprüfer
CRIME
Finanzinstitutionen,
Kommerzielle Kunden
VERMÖGENSSCHADEN-HAFTPFLICHT
Finanzinstitute, Private Equity, Werbung & Medien etc.
Lesen Sie hier weiter
Ein perfekter Angriff: Wie ich fast mein GMail-Konto verloren hätte
Die Zeit, in der man Cyberkriminelle an schlechter Grammatik oder offensichtlichen technischen Fehlern erkennen konnte, ist vorbei. Die neue Generation von KI-gestützten Angriffen ist raffiniert, überzeugend und hochprofessionell.
WEITERLESENDer EU AI Act: Regulierung für Künstliche Intelligenz
Am 1. August 2024 trat der "AI Act" der Europäischen Union in Kraft.
WEITERLESENFehleinschätzungen zu NIS2: Wie Unternehmen die Richtlinie unterschätzen!
Über die EU-Richtlinie NIS2 wurde in den letzten Monaten viel berichtet. Sie stellt viele Unternehmen vor große Herausforderungen und zahlreiche Fehleinschätzungen und Missverständnisse erschweren die effektive Umsetzung.
WEITERLESEN