Data Breach – Meldeverpflichtungen und Konsequenzen
Was ist damit gemeint und was sind die Folgen für das Unternehmen bzw. das Management?
Was ist damit gemeint und was sind die Folgen für das Unternehmen bzw. das Management?
Oft liest man im Zusammenhang mit Cybervorfällen von einem Data Breach – was ist jedoch damit gemeint und was sind die Folgen für das Unternehmen bzw. das Management, wenn es zu einem solchen kommt? In diesem Artikel möchten wir dieses Thema etwas näher beleuchten.
Ein Data Breach (Datenpanne) tritt auf, wenn unautorisierte Personen auf sensible, vertrauliche oder geschützte Daten zugreifen, diese kopieren, stehlen oder die Daten anderweitig offengelegt werden. Ein Data Breach kann auf verschiedene Weise erfolgen, z.B. durch den Diebstahl von Geräten, die Malware-Infektion von Systemen, Phishing-Angriffe, Schwachstellen in der IT-Infrastruktur oder auch schlicht und einfach menschliches Versagen.
Data Breaches können erhebliche Auswirkungen auf Unternehmen und Einzelpersonen haben, da sie dazu führen können, dass vertrauliche Informationen, wie personenbezogene Daten, geistiges Eigentum oder Geschäftsgeheimnisse, in die falschen Hände fallen.
1. Verlust von Vertrauen: Wenn ein Unternehmen Opfer eines Data Breach wird, kann dies das Vertrauen seiner Kunden und Partner beeinträchtigen. Viele Menschen sind zu Recht besorgt über den Schutz ihrer persönlichen Daten, und ein Data Breach kann dazu führen, dass sie das Vertrauen in das betroffene Unternehmen verlieren.
2. Rufschädigung: Ein Data Breach kann auch zu einer Rufschädigung des betroffenen Unternehmens führen. Wenn die Medien Wind von dem Vorfall bekommen, was aufgrund der umfassenden Melde- und Benachrichtigungspflichten meist der Fall sein wird, kann dies zu einer negativen Berichterstattung führen, die das Image des Unternehmens nachhaltig beeinträchtigen kann.
3. Finanzielle Schäden: Ein Data Breach kann auch erhebliche finanzielle Schäden verursachen. Das Unternehmen kann mit hohen Kosten für die Behebung des Vorfalls, wie z.B. das Engagement von IT-Sicherheitsexperten, die Aufrüstung der IT-Infrastruktur und die Durchführung von Ermittlungen und Rechtsstreitigkeiten, konfrontiert sein. Darüber hinaus können Bußgelder, Strafen und Schadenersatzforderungen von Betroffenen oder Behörden entstehen.
4. Identitätsdiebstahl: Wenn personenbezogene Daten gestohlen werden, können Kriminelle diese nutzen, um Identitätsdiebstahl zu begehen. Die entsprechenden Folgen können für die betroffenen Personen im besten Fall lästig sein, aber auch teils erhebliche finanzielle und persönliche Schäden verursachen. Lässt sich der Schaden dem Data Breach zuordnen, können entsprechende Schadenersatzforderungen an das Unternehmen gestellt werden.
Data Breaches stehen sehr oft im Zusammenhang mit personenbezogenen Daten, auch aus dem Grund, da der Gesetzgeber diese Daten als besonders schützenswert erachtet. Die DSGVO sieht die Verpflichtung der oder des Verantwortlichen zur Meldung von Verletzungen des Schutzes personenbezogener Daten an die Aufsichtsbehörde (in Österreich ist dies die Datenschutzbehörde) vor (Artikel 33).
Die Meldung einer Datenschutzverletzung an die Aufsichtsbehörde muss unverzüglich und möglichst binnen 72 Stunden erfolgen, nachdem dem Verantwortlichen diese Verletzung bekannt wurde. Erfolgt die Meldung erst nach Ablauf von 72 Stunden, so ist diese Verzögerung zu begründen.
Eine Meldung ist jedenfalls zu erstatten, wenn die Verletzung des Schutzes personenbezogener Daten voraussichtlich zu einem Risiko für die Rechte und Freiheiten natürlicher Personen führt.
Die Folgenabschätzung hat durch den Verantwortlichen zu erfolgen und birgt, wenn auch ein Haftungsrisiko.
Eine Mustermeldung gem. Art 33 DSGVO kann von der Datenschutzbehörde bezogen werden.
Eine Benachrichtigung an die betroffenen Personen hat zu erfolgen, wenn die Verletzung des Schutzes personenbezogener Daten voraussichtlich ein hohes Risiko für die persönlichen Rechte und Freiheiten natürlicher Personen zur Folge hat.
Es gibt jedoch auch Ausnahmen von der Verpflichtung zur Benachrichtigung – so kann die Benachrichtigung unterbleiben, wenn:
Die konkreten Folgen für ein Unternehmen können vielfältig sein. Unmittelbare Kosten durch die Datenpanne können folgendermaßen entstehen:
Es gibt jedoch auch langfristige Probleme, die durch einen Data Breach entstehen können:
Es ist durchaus möglich, dass ein Data Breach ein Unternehmen bis hin zur Insolvenz begleitet, wenn im Vorfeld die falschen Entscheidungen getroffen werden. Aufgrund der recht jungen Rechtsmaterie gibt es noch kaum tragfähige höchstgerichtliche Entscheidungen dazu. Einschlägige Vergleiche von Unternehmen mit Betroffenen lassen aber vermuten, dass man Ansprüche aufgrund DSGVO-Verletzungen nicht auf die leichte Schulter nehmen darf, insbesondere, wenn sich Betroffene in Sammelklagen zusammenschließen – die Gleichartigkeit der Ansprüche im Falle eines Data Breach erleichtert diese Vorgehensweise und minimiert für die einzelnen Betroffenen das Kostenrisiko.
Für die Unternehmensleitung stehen im Falle eines Data Breach schwerwiegende Entscheidungen an – vorab muss festgestellt werden, welchen Umfang der Data Breach hat. Dies klingt trivial, ist jedoch meist nicht so einfach festzustellen und erfordert oft die Hinzuziehung von forensischen Experten. Im Zuge der Analyse wird dann festgestellt, welche Daten wie lange zugänglich waren und ob bzw. wie viele Zugriffe darauf stattgefunden haben.
In weiterer Folge muss durch das Management eine Folgenabschätzung getroffen werden, um daraus etwaige Melde- und Benachrichtigungspflichten ableiten zu können.
Ist der Fall bereits über die Medien publik geworden, muss man auch entscheiden, wie medial damit umgegangen wird und welche Maßnahmen getroffen werden können, um die Folgen dadurch möglichst gering zu halten.
Es sind hier viele Entscheidungen zu treffen, welche den unternehmerischen Erfolg zukünftig beeinflussen werden.
Für Unternehmen, Stiftungen, Vereine, einzelne Personen & D&O mit Strafrechtschutz
Für Dienstleister & Gewerbe, Versicherungs-Vermitttler, Produktions-Unternehmen etc.
Strafrechtsschutz, Manager-Rechtsschutz, Steuerberater & Wirtschaftsprüfer
Finanzinstitutionen,
Kommerzielle Kunden
Finanzinstitute, Private Equity, Werbung & Medien etc.
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