Während es im individuellen D&O-Underwriting für viele Unternehmen nun STOP für den Versicherungsschutz heißt, werden diese Kunden über Onlineportale froh und munter weiterversichert. Wie gefährlich dies für Makler und Kunden sein kann, zeigt sich im Schadensfall.
Für viele Unternehmen heißt es derzeit für den D&O-Versicherungsschutz wie im Casino „nichts geht mehr“. Dies gilt auch dann, wenn der Kunde bereit wäre – wovon wir vor kürzerer Zeit noch geträumt hätten – erheblich mehr für seinen Versicherungsschutz zu bezahlen. Wir sind also endgültig in einem harten Markt angekommen.
Bei allen typischen Financial Lines Versicherern kam es zu massiven Prämienerhöhungen. Die Erhöhungen lagen überall im zweistelligen-, teilweise sogar im dreistelligen Prozentbereich. Auch bedingungsmäßig ist künftig mit starken Restriktionen zu rechnen. Wir sehen jetzt schon die Streichung von Deckungserweiterungen, Zusatzlimits werden gestrichen und Nachmeldefristen auf verfallbar umgestellt oder diese werden gekürzt. Dies sind nur einige der Restriktionen, die vom einstigen Wunschdenken der Versicherer nun Realität geworden sind.
Bei den großen Universalversicherern, die ebenfalls D&O betreiben, ticken die Uhren etwas langsamer. Es fanden bei diesen Versicherern erst wenige Restriktionen den Eingang ins Underwriting. Oft werden die D&O-Tarife dieser Carrier noch immer großflächig über bekannte Plattformen vertrieben. Doch genau dies birgt hohes Risikopotenzial für Vermittler und Kunden.
So werden immer noch Hotel- und Gastrobetriebe, Veranstaltungs- und andere Unternehmen froh und munter ohne Risikoprüfung über Plattformen eingedeckt, weil die „Showstopper“ im digitalen Procedere recht einfach zu überwinden sind. So werden trotz der Corona-Krise und der damit für viele Branchen verbundenen Einschläge auf die Bilanz dennoch keine aktuellen Jahresabschlüsse, BWAs etc. verlangt. Tatsächlich aber fragt der Versicherer stets in seinem Procedere, ob Überschuldung im Sinne der Insolvenzordnung vorliegt? Dies wird bei vielen Unternehmen der genannten Branchen der Fall sein. Gerade dann wenn der Vermittler selbst für seinen Kunden die Risikofragen leichtfertig mit „nein – liegt nicht vor“ beantwortet und sich das Unternehmen bzw. das versicherte Organ durch die Ausstellung der Police in Sicherheit wiegt, Versicherungsschutz zu genießen, kann es im Schadensfall heiß hergehen.
Denn gerade im Zusammenhang mit der Insolvenz eines Unternehmens wird der Versicherer genau prüfen und versuchen zu beweisen, dass beispielsweise eine Überschuldung schon zum Zeitpunkt der Antragsstellung gegeben war. Somit könnte er arglistige Täuschung einwenden und vom Vertrag zurücktreten. Wir können uns vorstellen, was dies für das betroffene Organ aber auch für den Vermittler bedeutet.
Deshalb empfehlen wir Vermittlern die Antragsfragen in so heiklen Sparten wie D&O immer den Versicherungsnehmer ausfüllen zu lassen. Der Antragssteller soll auch unbedingt nochmals auf die Folgen vorvertraglicher Anzeigepflichten durch seinen Berater hingewiesen werden. Die Zeichnung von D&O-Versicherungsschutz für von der Krise besonders betroffene Branchen sollte über das individuelle Underwriting erfolgen und nicht über ein vereinfachtes digitales Procedere.
Bei Bedarf wird es oft auch nötig sein, den Steuerberater des Kunden hinzuzuziehen, um verlässliche Auskünfte über Fixkostenzuschüsse und Förderungen zu erhalten, welche sich auf die Equity-Situation des Kunden auswirken. Öfters wird die Conclusio sein, dass der Risikoträger derzeit nicht bereit ist, Ihrem Kunden D&O-Versicherungsschutz zu bieten oder aber nur mit einem Insolvenzausschluss. Dennoch wäre aus unserer Sicht sogar diese Klarheit einer vermeintlichen Sicherheit der Vorzug zu geben.
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